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Diskussionsthema: Rechte bei geringfügiger Beschäftigung

Rechte bei geringfügiger Beschäftigung

von daniela_m am 27.06.2008 um 21:18

hallo
ich war bis vor 2 tagen seit april 2006 geringfügig in einem großhandelsunternehmen beschäftigt
da mein chef eine sehr diskriminierde art gegenüber frauen hat, habe ich ihn meine meinung gesagt, und um etwas angemessenere umgangsformen gebeten
was eine kündigung zur folge hatte
meine frage nun-habe ich ansprüche auf irgendwas, wovon ich keine ahnung habe?
abfertigung, kündigungsfrist, urlaubs-und weihnachtsgeld......

AW: Rechte bei geringfügiger Beschäftigung

von rolf80 am 28.06.2008 um 08:25

Also als geringfügige Beschäftigte haben Sie die gleichen Ansprüche wie jeder andere Dienstnehmer auch. Das bedeutet Kündigungsfrist ist einzuhalten, aliquote Sonderzahlungen (Urlaubs-Weihnachtsgeld), Urlaubsersatzleistung (Urlaubsanspruch), Abfertigung wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Betrieb beschäftigt sind und nicht der neuen Abfertigungsregelung unterliegen.
Grundsätzlich sind Sie als geringfügiger Dienstnehmer arbeitsrechtlich genau so anzusehen wie ein Vollbeschäftigter. Geringfügig bedeutet nur, dass Ihre Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen und Sie nicht der Sozialversicherung unterliegen.